Tierhalterhaftpflicht-versicherung für Exoten
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Exoten
Du hältst außergewöhnliche Tiere zu Hause? Unsere exotische Haftpflichtversicherung deckt dich als privaten Tierhalter von Gift- und Gefahrtieren umfassend ab. Ob es sich um Giftschlangen, Würgeschlangen, Riesenschlangen, Skorpione, Vogelspinnen oder andere spezielle Tierarten handelt – wir bieten den idealen Schutz. Unsere Versicherung schützt dich vor möglichen Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Zu versichernde Tiere
- Spinnen, Skorpione, Hundertfüßler
- Fische, Frösche, Korallen, Cephalopoden
- Schlangen, Warane, Chamäleons
- Wildvögel, Papageien, Pfaue
- Alpakas, Lamas, Kamele, Dromedare, Wildziegen, Wildschafe, (Mini)Esel- und Schweine
- Wildkatzen (nur die Rassen Savannah oder Bengal)
Schütze dich und deine Umgebung
Zusätzlich zu den gängigen Risiken deckt unser Versicherungsangebot auch weniger verbreitete Tierarten wie Alpakas, Wildziegen, Wildschafe und Wildvögel ab. Auch Liebhaber von Fröschen, Fischen, Korallen und Cephalopoden finden bei uns den richtigen Versicherungsschutz. Für Züchter und Händler bieten wir spezielle Betriebshaftpflichtversicherungen an.
Informiere dich jetzt und sichere dich ab – für deine Sicherheit und die aller, die in deiner Umgebung leben. Andere Tierarten versichern wir ebenfalls auf Anfrage.
Häufige Fragen
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Welche Tiere kann ich versichern?
Wir bieten eine große Bandbreite ab! Von Schlangen, Spinnen und Fischen über Alpakas und (Wild-vögel bis zu speziellen Katzenarten wie Savannah oder Bengalkatzen.
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Wie viele Tiere kann ich versichern?
Bei „kleineren“ Tieren wie Schlangen, Spinnen, Frösche und Vögeln können bis zu 200 Tiere
versichert werden. Bei unseren „größeren“ Tieren wie Alpakas, Esel, Wildziegen-, schade und Katzen
können maximal 5 Tiere versichert werden. -
Sind diese Tiere nicht über meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Das kommt darauf an. In vielen Privathaftpflichtversicherungen sind nur Kleintiere wie Hasen, Vögel,
Hamster und Katzen mitversichert. Teilweise gibt es zusätzliche Einschränkungen für Wildtiere oder
für Tiere ab einem gewissen Gewicht oder einer gewissen Größe. Insbesondere können giftige Tiere
ausgeschlossen werden, unabhängig wie giftig diese sind. Hier empfehlen wir dir, die entsprechende
Klausel in deiner Privathaftpflichtversicherung zu prüfen. -
Ich nutze die Tiere für eine nebengewerbliche Tätigkeit. Ist das mitversichert?
Die gewerbliche Nutzung ist bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro mitversichert. Dazu zählt
zum Beispiel die Erteilung von Unterricht oder Schulungen, die Jungtierzucht oder auch Touren und
Wanderungen mit deinen Tieren. -
Eigentlich dürfte ich die Tiere garnicht halten, weil ein Haltungsverbot besteht. Sind die Tiere trotzdem abgesichert, wenn sie einen Schaden verursachen?
Nein! Tierschutz und das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen sind uns sehr wichtig. Wenn du
Tiere hältst, die einem Haltungsverbot unterliegen, sind durch diese Tiere verursachte Schäden von der
Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. -
Erfüllt eure Versicherung die Pflichtversicherung für Gifttiere in Nordrhein-Westfalen nach dem Gifttiergesetz?
Ja! Wenn du in NRW giftige Tiere nicht gewerblich hältst, benötigst du eine Haftpflichtversicherung
mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro, insbesondere für das Einfangen entwichener
Tiere. Das ist bei uns mitversichert. -
Kann ich Alpakas, Esel und ähnliches nicht über eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen?
Sehr häufig kannst du das. Meistens aber nur nach Rücksprache mit der Gesellschaft und wenn es in
der Police vermerkt wird. Gleichzeitig ist das Haftpflichtrisiko bei Pferden in vielen Fällen höher als
bei Alpakas und Esel. So zahlst du häufig eine recht hohe Prämie. -
Ich habe eine Herde von mehr als 5 Tieren. Warum kann ich die nicht absichern?
Bei einer Herde von mehr als 5 Tieren geht es eher in den Bereich der gewerblichen Nutzung. Dieses
Risiko kann bei uns zurzeit nicht abgedeckt werden. Bei einer Herde von mehr als 5 Tieren solltest du
daher eine Betriebshaftpflichtversicherung prüfen, zum Beispiel unter:
https://uelzener.de/betrieb/be.... -
Was sind potenzielle Schadenfälle?
- Du verschließt das Terrarium deiner giftigen Vogelspinne aus Versehen nicht richtig und die
Spinne entkommt. Nun müssen Spezialisten das Haus durchsuchen und die Spinne wieder
einfangen. Wir kommen für die entstehenden Suchkosten auf. - Du bringst zu Unterrichtszwecken eine Schlange mit in eine Weiterbildung. Trotz größter
Vorsicht beißt diese einen Teilnehmer. Wir regulieren den entsprechenden Personenschaden. - Du führst Alpakawanderungen durch und ein Teilnehmer wird durch den Tritt eines deiner
Tiere verletzt. Wir kümmern uns um die Regulierung des Schadens. - Du hast Besuch und deine Bengalkatze zerkratzt die neuen Schuhe deines Besuchs. Wir
regulieren den Schaden an den Schuhen.
- Du verschließt das Terrarium deiner giftigen Vogelspinne aus Versehen nicht richtig und die
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Bekomme ich für meine Tiere eine Versicherungsbestätigung?
Manche Bundesländer verlangen für gefährliche oder giftige Tiere die Vorlage einer Versicherungsbestätigung, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss erhältst du in deinem Kundenportal auch eine pauschale Versicherungsbestätigung.