Mit dieser bist du gegen alle unvorhergesehenen Ereignisse abgesichert, die durch deinen Hund entstehen könnten.
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung von Cleos.de ist deine zuverlässige Absicherung im Alltag mit deinem Vierbeiner. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen, die durch Unfälle oder Schäden entstehen könnten, für die dein Hund verantwortlich ist. Egal ob beim Spielen im Park, auf Spaziergängen oder im eigenen Zuhause – unvorhersehbare Situationen können jederzeit auftreten.
Unsere Versicherung deckt nicht nur Sach- und Personenschäden ab, sondern bietet auch rechtlichen Beistand, falls dies notwendig sein sollte. So kannst du jeden Moment mit deinem Hund sorgenfrei genießen, wissend, dass du im Falle eines Falles gut abgesichert bist.
Cleos Welt erstattet Aufwendungen für veterinärmedizinisch notwendige Diagnostik, ambulante und stationäre Heilbehandlungen, einschließlich Operationen und Medikation sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. notwendiger Zahnextraktion und Maßnahmen im Rahmen des Gesundheits- und SOS-Budgets.
Wir bieten eine große Bandbreite ab! Von Schlangen, Spinnen und Fischen über Alpakas und (Wild-vögel bis zu speziellen Katzenarten wie Savannah oder Bengalkatzen.
Für Hundeversicherungen kannst du zwischen 0 Euro, 250 Euro und 500 Euro Selbstbeteiligung wählen, für Katzenversicherungen zwischen 0 Euro, 150 Euro und 300 Euro Selbstbeteiligung.
Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese in der Versicherungspolice ausgewiesen und wird pro eingereichtem Leistungsfall pro Tier in Abzug gebracht. Eine Ausnahme bilden Leistungen der Vorsorgepauschale und die tierärztliche Kennzeichnung, bei welchen der Selbstbehalt entfällt.
Es ist von Vorteil, Rechnungen gesammelt (am Ende des Versicherungsjahres) gleichzeitig einzureichen. Dann wird der Selbstbehalt nur einmal (pro Versicherungsjahr) zum Abzug gebracht.
Für dich als Arbeitnehmer beginnt der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem dich dein Arbeitgeber bei uns anmeldet. Der frühestmögliche Termin ist dein erster Arbeitstag.
Wartezeiten, wie sie bei vielen Tierversicherungen üblich sind, bestehen nicht,
sodass Haustiere direkt versichert sind.
Sofern der Arbeitgeber oder wir den Versicherungsvertrag nicht kündigen, endet
der Vertrag, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vom Vertrag ausschließt, das Arbeitsverhältnis oder das Ehrenamt endet, er oder sie das Land verlässt oder das Haustier stirbt.
Die Rechnung kannst du ganz einfach über das Kundenportal im Bereich "Schäden" einreichen.
Unser Versicherungskonzept ist auf Zahlung der Beiträge mittels SEPA-Lastschriftmandate ausgerichtet. Eine andere Zahlweise können wir momentan nicht anbieten.
Die Versicherungssumme ist die maximale Entschädigungsleistung pro Jahr pro Tier. Bei der Krankenversicherung gilt die Versicherungssumme für die OP-Versicherung und das Krankenversicherungs-Upgrade zusammen.
Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen.
Für besondere Operationen und Erkrankungen gilt eine Wartezeit von 6 Monaten. Eine Auflistung findest du in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter B.7.2.
Die Wartezeit entfällt bei Unfällen und der tierärztlichen Kennzeichnung sowie bei einem unmittelbar zuvor bestandenen Vorvertrag bei einem Vorversicherer mit vergleichbarem Deckungsumfang.
Versicherungsschutz besteht für dich nur, wenn dein Arbeitgeber dich anmeldet. Es ist kein Zwang. Schließt du diese ab, kann es sein, dass bestimmte Leistungen über deine private und über die betriebliche Tierkrankenversicherung abgesichert sind.
Meldest du diesen Schaden beiden Versicherungen, musst du dies angeben und jede übernimmt die Hälfte der Kosten (sogenannte Mehrfachversicherung). Einige Behandlungen könnten aber nur über die betriebliche Versicherung versichert sein. Es ist auch möglich, dass bei einer Meldung an deine private Versicherung der Vertrag dort gekündigt oder nur mit deutlich höheren Prämien weiterlaufen könnte (Vertragssanierung). Meldest du den Leistungsfall nur uns und
verzichtest auf die Einreichung bei deiner privaten Tierversicherung, verzichten wir auf den Regress gegen deine private Tierkrankenversicherung.
Das kommt darauf an. In vielen Privathaftpflichtversicherungen sind nur Kleintiere wie Hasen, Vögel,
Hamster und Katzen mitversichert. Teilweise gibt es zusätzliche Einschränkungen für Wildtiere oder
für Tiere ab einem gewissen Gewicht oder einer gewissen Größe. Insbesondere können giftige Tiere
ausgeschlossen werden, unabhängig wie giftig diese sind. Hier empfehlen wir dir, die entsprechende
Klausel in deiner Privathaftpflichtversicherung zu prüfen.
Nein! Tierschutz und das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen sind uns sehr wichtig. Wenn du
Tiere hältst, die einem Haltungsverbot unterliegen, sind durch diese Tiere verursachte Schäden von der
Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Der Rabatt bleibt weiterhin bestehen.
Manche Bundesländer verlangen für gefährliche oder giftige Tiere die Vorlage einer Versicherungsbestätigung, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen. Nach Abschluss erhältst du in deinem Kundenportal auch eine pauschale Versicherungsbestätigung.
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Cleo & You GmbH, Hamburg
Du erreichst uns bei Fragen auf folgenden Wegen: