Für dein Haustier nur das Beste: Entdecke unsere beliebten Tierversicherungen, die perfekt auf die Bedürfnisse von dir und deinem Tier abgestimmt sind. Unsere mehrfach ausgezeichneten Versicherungen bieten dir mit hohen Erstattungssätzen nicht nur Sicherheit, sondern auch viele Zusatzservices wie etwa kostenfreie Videosprechstunden.
Ja, Notfallkosten außerhalb der Sprechzeiten sind versichert. In den Rundum und Rundum Plus Tarif übernehmen wir die Notdienstgebühr, wenn dein Hund eine dringende OP braucht oder einen Unfall hatte. Die Behandlungskosten werden bis zum 4-fachen GOT-Satz erstattet – im Basis-Tarif bis zum 3-fachen.
In der OP-Versicherung gibt es in den Rundum-Tarifen für Akupunktur, Homöopathie, und Physiotherapie bis zu 12 Wochen nach einer versicherten Operation einen Zuschuss.
In der Krankenversicherung gibt es in den Rundum-Tarifen für Akupunktur, Homöopathie, und Physiotherapie, sowie für Osteopathie und Heilpraktikerbehandlungen bis zu 12 Wochen nach einer versicherten Operation oder Behandlung einen Zuschuss.
Die Selbstbeteiligung wird pro Einreichungstag von der Erstattung abgezogen – alle Rechnungen, die du an einem Tag einreichst, zählen zusammen als eine Einreichung.
Wichtig: Bei Vorsorgeleistungen wie Impfungen, Zahnreinigung, Parasitenmittel, Blutuntersuchungen, Verhaltenstherapie, Mikrochip und Kastration zahlen wir ohne Abzug der Selbstbeteiligung.
Ja, Zahnprophylaxe ist mitversichert – wenn du den Vorsorgebaustein gewählt hast. Du bekommst dann bis zu 250 € pro Jahr für Vorsorgeleistungen erstattet, Zahnreinigung inklusive. Ohne den Vorsorgebaustein ist nur die schmerzstillende Zahnbehandlung (z. B. Zahnextraktion) in den Rundum-Tarifen abgedeckt.
Ja, es gibt eine Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage – für bestimmte Erkrankungen und Operationen gilt eine verlängerte Wartezeit von 6 Monaten. Bei Unfällen bist du ab dem ersten Versicherungstag sofort geschützt, ohne Wartezeit. Hattest du vorher eine vergleichbare Versicherung bei einem anderen Anbieter, entfällt die Wartezeit ebenfalls.
Sofern die Kastration prophylaktischen/verhaltenstherapeutischen Charakter hatte, sie nicht aufgrund einer Erkrankung (z.B. Hodentumor, Pyometra) erfolgte und es keine Komplikationen gab, kann die Frage nach einer Operation in den letzten 6 Monaten mit “Nein“ beantwortet werden.
Die Zuschüsse gelten pro versichertem Tier.
Ja, Tiere mit einer früheren OP können versichert werden – wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen ist, keine Folgebeschwerden bestehen und die OP mindestens 6 Monate zurückliegt. Dann kannst du den Antrag ganz normal stellen.
Die Rechnung kannst du ganz einfach über das Kundenportal im Bereich "Schäden" einreichen.