Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, wird diese bei jeder Rechnungseinreichung vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Als Rechnungseinreichung zählt die Summe aller
Rechnungen, die innerhalb eines Kalendertages eingereicht werden.
Eine Ausnahme bilden Leistungen der Vorsorgepauschale bzw. aus dem Zusatzbaustein „Vorsorge“, wenn dieser abgeschlossen wurde. Für diese Vorsorgemaßnahmen entfällt der Abzug des Selbstbehalts. Hier verzichten wir auf den Abzug deiner Selbstbeteiligung:
Du erreichst uns bei Fragen auf folgenden Wegen: