Haftpflicht speziell für Insektenhalter – Personen-, Sach- & Vermögensschäden plus Einfangkosten.
Über 50.000 Tiereltern haben sich bereits für Cleos Welt entschieden und zählen auf unseren ausgezeichneten Schutz für ihre Lieblinge. Denn wir sind der Meinung: Auch die kleinsten Familienmitglieder haben den größten Schutz verdient.
Die Cleos Welt Insektenhaftpflichtversicherung gilt nicht nur für gängige Insektenarten, sondern auch für zahlreiche weitere exotische Arten, wie etwa Gottesanbeterinnen, Riesengespenstschrecken oder große Käferarten. Informiere dich jetzt und sichere dich ab. Für deine Sicherheit und die aller, die in deiner Umgebung leben.
Sucheinsatz nach entlaufenem Insekt
100 – 400 €
Ärztliche Behandlung nach einem Stich/Biss
100 – 800 €
Mietsachschaden
300 – 1.800 €
Anwaltskosten bei unberechtigten Forderungen
500 – 2.000 €
Deine Kosten mit
Cleos Welt
(bei 0 € Selbstbeteiligung)
0 €
Nein, eine Insektenhaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch kann sie sinnvoll sein, um sich gegen mögliche Schäden durch die gehaltenen Tiere abzusichern.
Wir bieten eine große Bandbreite ab! Von Schlangen, Spinnen und Fischen über Alpakas und (Wild-vögel bis zu speziellen Katzenarten wie Savannah oder Bengalkatzen).
Bei „kleineren“ Tieren wie Schlangen, Spinnen, Frösche und Vögeln können bis zu 200 Tiere versichert werden. Bei unseren „größeren“ Tieren wie Alpakas, Esel, Wildziegen und Schafe können maximal 5 Tiere versichert werden.
Das kommt darauf an. In vielen Privathaftpflichtversicherungen sind nur Kleintiere wie Hasen, Vögel, Hamster und Katzen mitversichert. Teilweise gibt es zusätzliche Einschränkungen für Wildtiere oder für Tiere ab einem gewissen Gewicht oder einer gewissen Größe. Insbesondere können giftige Tiere ausgeschlossen werden, unabhängig wie giftig diese sind. Hier empfehlen wir dir, die entsprechende Klausel in deiner Privathaftpflichtversicherung zu prüfen.
Die gewerbliche Nutzung ist bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro mitversichert. Dazu zählt zum Beispiel die Erteilung von Unterricht oder Schulungen, die Jungtierzucht oder auch Touren und Wanderungen mit deinen Tieren.
Nein! Tierschutz und das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen sind uns sehr wichtig. Wenn du Tiere hältst, die einem Haltungsverbot unterliegen, sind durch diese Tiere verursachte Schäden von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
Ja! Wenn du in NRW giftige Tiere nicht gewerblich hältst, benötigst du eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio. Euro, insbesondere für das Einfangen entwichener Tiere. Das ist bei uns mitversichert.
Du verschließt das Terrarium eines giftigen Insekts aus Versehen nicht richtig und das Tier entkommt. Nun müssen Spezialisten das Haus durchsuchen und das Tier wieder einfangen. Wir kommen für die entstehenden Suchkosten auf.